Güllenkastenkontrolle

Der Bund hat die Kantone im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes verpflichtet, den baulichen Gewässerschutz in der Landwirtschaft zu überprüfen. Für die periodische Kontrolle ist das Amt für Umwelt (AfU) zuständig. 

Güllenkastenkontrolle

Das Erstellen, die Wartung und die Kontrolle von Güllelagern ist im Artikel 15 des 1992 revidierten Gewässerschutzgesetzes geregelt. Abwasser- und Düngungsaufbereitungsanlagen müssen regelmässig auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Je nach Gewässerschutzzone liegen die Prüfungsintervalle zwischen 5 und 15 Jahren. Wie, respektive durch welche Instanzen, die Kontrollen erfolgen, überlässt der Bund den Kantonen.

Zuständig für diese Kontrollen ist das Amt für Umwelt (AfU) des jeweiligen Kantons. Zusammen mit dem Maschinenring Ostschweiz wurde eine Branchenlösung erarbeitet. Welche Kontrollorganisation in Anspruch genommen wird, liegt in der Hand des Betriebsleiters.

  • Kostengünstige Branchenlösung, gute Akzeptanz
  • Aktueller Entwässerungsplan (kann nicht für eine Baueingaben genutzt werden)
  • Keine wesentliche Einschränkung des Betriebes
  • Visuelle Zustandsbeurteilung der Grubendecke und allenfalls des Rührwerks
  • Sensibilisierung Gewässerschutz

Erfahrungen zeigen, dass mit der Beratung, Aufnahme der Entwässerungssituation und der visuellen Grubenkontrolle eine positive Veränderung in der Landwirtschaft stattfindet.

Eine weitere Anforderung für die Landwirtschaft ist die Erstellung der Befüll- und Waschplätze für Feldspritzen. In einigen Fällen werden dafür stillgelegte Gruben reaktiviert, um die Flüssigkeiten zu lagern und fachgerecht auf den Feldern auszubringen. Die Umweltschutzämter haben für die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Gruben eine klare Weisung herausgegeben, dass diese Gruben mit Wasser gefüllt und mittels eines Kompensationsmessgerätes während 24 h geprüft werden, ob Flüssigkeiten austreten oder nicht. Da es im landwirtschaftlichen Umfeld keine solche Einrichtung gibt, hat der Maschinenring ein Gerät angeschafft und kann diese Kontrolle nun für die Landwirtschaftsbetriebe anbieten.

Nadja Högger

Nadja Högger

Sachbearbeiterin Innendienst

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