Baulicher Gewässerschutz Landwirtschaft

Der Bund hat die Kantone im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes verpflichtet, den baulichen Gewässerschutz in der Landwirtschaft zu überprüfen. Für die periodische Kontrolle ist in Graubünden das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) als Vollzugsbehörde zuständig. Das ALG hat den Maschinenring Graubünden beauftragt, die Kontrollen im Sinne der bewährten, praktischen und kostengünstigen Branchenlösung aus dem Thurgau umzusetzen.

Wissenswertes zum Ablauf

Zwischen 2015 und 2022 sind in Graubünden erstmalig sämtliche Talbetriebe und alle Milchviehalpen überprüft worden (Total ca. 2'500 Kontrollen). Je nach Gewässerschutzzone, in welcher die Betriebe liegen, sind die Kontrollen alle 5 bis 30 Jahren zu wiederholen.

Die Anfahrt wird jeweils pauschal pro Betriebsbesuch und Kontrollperson erhoben.

Der Bund gibt den Kantonen vor, dass der bauliche Gewässerschutz in der Landwirtschaft überprüft werden muss. Bezüglich der Ausgestaltung der Kontrollen besteht ein gewisser Spielraum, wie Beispiele einzelner Kantone zeigen. Der Kanton hat sich im Einvernehmen mit dem MR Graubünden entschlossen, in Graubünden die "Thurgauer Branchenlösung" anzuwenden, da diese auf die Bedürfnisse der Praxis Rücksicht nimmt:

  • Erfahrene Landwirte mit Bauerfahrung kontrollieren die Anlagen
  • Kontrolle nimmt auf Betriebsabläufe Rücksicht
  • Hoher Sicherheitsstandard
  • Keine Schlammentnahme in Güllegruben notwendig
  • Sichtkontrollen statt Dichtheitsprüfung mittels Wasserfüllung
  • Kostengünstig (Landwirt kann die Höhe der Kosten aktiv beeinflussen)

Was wird kontrolliert?

  • Dichtigkeit Hofdüngerlager (Güllegrube, Mistlager, Schwemmkanäle)
  • Entwässerung (Festhalten von sauberen und verschmutzten Abwässern im Entwässerungsplan)
  • Lagerkapazität (Lagerraumbilanz für Gülle und Mist)

 Wann wird kontrolliert?

Jährlich werden rund 100 Kontrollen durchgeführt. Das ALG bestimmt im Wesentlichen aufgrund der Gewässerschutzzonen und dem Alter der Ökonomiegebäude, welcher Betrieb in welchem Jahr kontrolliert werden soll. Die zu kontrollierenden Betriebe werden jeweils im Frühjahr aufgeboten, die Kontrolle innert Jahresfrist durchzuführen. Die Kontrollen finden jeweils von März bis November statt. Über den genauen Kontrolltermin können die Betriebe in Absprache mit dem Maschinenring grundsätzlich frei entscheiden.

Was kostet die Kontrolle?

Grundsätzlich muss der kontrollierte Betrieb für die Kontrollkosten aufkommen (Verursacherprinzip). Um die Anfahrtskosten auszugleichen, die digitalen Entwässerungspläne zu erstellen und die Kosten der Administration zu dämpfen, leistet der Kanton Graubünden einen finanziellen Beitrag. Die Kosten werden den Betrieben nach Aufwand in Rechnung gestellt. Je besser sich der Betrieb auf die Kontrolle vorbereitet, desto tiefer werden die Kontrollkosten ausfallen. Pro Betriebsbesuch wird für die Anfahrt eine Pauschale von 40 Franken pro Kontrollperson erhoben.

Wie läuft die Kontrolle ab?

  1. Kontrollaufgebot: Das ALG fordert die Betriebe schriftlich zur Kontrolle auf.
  2. Kontrollauftrag: Der Kontrollbetrieb erteilt dem Maschinenring innert 14 Tagen nach Erhalt des Kontrollaufgebots den Auftrag zur Kontrolle. Will der Kontrollbetrieb explizit nicht mit dem MR Graubünden zusammenarbeiten, hat er sich zwecks Alternativen mit dem ALG in Verbindung zu setzen.
  3. Kontrolltermin und Kontrolldossier: Nach Erhalt des Auftrages klärt der MR Graubünden mit dem Kontrollbetrieb den optimalen Kontrolltermin. Dem Kontrollbetrieb wird zwecks Vorbereitung ein individuelles Kontrolldossier zugestellt.
  4. Kontrolle: Ein 2er-Team führt am vereinbarten Termin die Betriebskontrolle durch (ca. 3 Stunden) und hält die aktuelle bauliche Situation fest.
  5. Schlussbericht: Die Ergebnisse der Betriebskontrolle werden in einem Schlussbericht festgestellt (Dichtigkeitsprüfung, Lagerraumbilanz, Entwässerungsplan). Der Schlussbericht wird den kontrollierten Betrieben vorgelegt. Entspricht dieser den Tatsachen, wird er dem ALG (Vollzugsbehörde) übergeben.
  6. Vollzug: Das ALG kontrolliert den Schlussbericht und teilt dem kontrollierten Betrieb allfällige Konsequenzen und Auflagen schriftlich mit.

Ansprechperson

Gina Nicolay

Gina Nicolay

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