LEG: Neue Chance zur Direktvermarktung von Strom vom Bauernhof
Am 9. Juni 2024 hat die Schweiz dem neuen Stromgesetzt zugestimmt. Spätestens ab Januar 2026 wird es dadurch mit der Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) einfach möglich, Strom vom Bauernhof direkt innerhalb der eigenen Gemeinde zu verkaufen. Dies bietet Produzenten die Möglichkeit, höhere Erträge zu erzielen als beim Stromverkauf an den lokalen Energieversorger.
Repower wechselt voraussichtlich ab 2025 die Rückliefervergütung von einem fixen Preis zum Marktpreis respektive zu den Minimalvergütungen, die das Bundesamt für Energie festlegt. Anstatt 8 Rappen pro Kilowattstunde erhält der Produzent jeweils den aktuell gültigen Marktpreis (im 2. Quartal 2024 lag er bei 3.5 Rappen pro Kilowattstunde). Andere Energieversorger werden es ihr möglicherweise gleich tun – Gewissheit haben wir bis Ende Jahr, wenn die Tarife definitiv publiziert werden. Für grössere unabhängige Stromproduzenten mit Eigenverbrauch führt dies möglicherweise zu empfindlichen Einbussen. Um diesen entgegenzuwirken, lohnt es sich für Landwirte, die beim Bau ihrer Photovoltaikanlage eine Einmalvergütung erhalten haben, eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu gründen.
Vorteile und höhere Erträge
Die mit dem neuen Energiegesetz eingeführten LEGs bringen Vorteile für alle Beteiligten. Stromproduzenten erzielen bessere Einnahmen als beim Verkauf an den lokalen Energieversorger. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von günstigem, lokal produziertem Ökostrom. Zudem gilt für den direkt gelieferten Strom ein reduziertes Netznutzungsentgelt, was zu weiteren Einsparungen führt und den Ertrag der Stromproduktion erhöht. So wird lokaler, erneuerbarer Strom dort genutzt, wo er erzeugt wird.
So funktioniert eine LEG
Um eine LEG zu bilden, schliessen alle Teilnehmenden eine schriftliche Vereinbarung ab und melden die Gemeinschaft beim Netzbetreiber an. Die Abrechnung des direkt gelieferten Stroms erfolgt regelmässig untereinander. Als direkt geliefert wird Strom dann anerkannt, wenn er zur gleichen Zeit produziert und verbraucht wird. Zu Zeiten, in denen die Anlage keinen Strom produziert, beziehen die Verbraucher weiterhin Strom vom lokalen Energieversorger.
Fleco Power unterstützt als unabhängiger Partner
Landwirte, die den Aufwand einer LEG geringhalten möchten, können auf die Unterstützung von Fleco Power zählen. Als produzentennaher Partner hilft Fleco Power dabei, die Wirtschaftlichkeit der Elektrizitätsgemeinschaft zu optimieren – unabhängig von grossen Energieversorgern oder regionalen Netzbetreibern.
Die Landwirte sind für die Akquisition ihrer Endverbraucher zuständig und schliessen den Gesellschaftsvertrag ab. Fleco Power unterstützt die Landwirte dabei mit vorgefertigten Geschäftsmodellen, Vertragsentwürfen und einer einfachen digitalen Abwicklung. Darüber hinaus übernimmt Fleco Power alle rechtlichen und administrativen Aufgaben, die mit einer LEG verbunden sind.
Breite landwirtschaftliche Trägerschaft
Fleco Power wird von der Genossenschaft der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten (Ökostrom Schweiz), MBRsolar, der ADEV Energiegenossenschaft sowie zahlreiche landwirtschaftliche Produzenten erneuerbarer Energie getragen. Dank dieser Partnerschaften hat sich Fleco Power als führender unabhängiger Vermarkter für erneuerbaren Strom in der Schweiz etabliert.
Nächste Schritte
Besuchen Sie eines unserer einstündigen Webinare (mittwochs von 9 bis 10 Uhr, 6. November, 13. November, 20. November, 27. November) oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, um sich umfassend über LEG zu informieren. Anmeldung zu einem der Webinare und weitere Informationen finden Sie unter: www.flecopower.ch oder kontaktieren Sie uns unter info[at]flecopower.ch. Martin Schröcker oder Stefan Mutzner stehen für Fragen zur Verfügung.