Pflanzenschutzspritzen: Frist läuft ab!

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    Die Eingabefrist der Beitragsgesuche wurde vom lawa auf den 31. August 2022 vorverschoben.

    Für die Aufrüstung oder Neuanschaffung von Feld- und Gebläsespritzen mit einem automatischen Spülsystem mit separatem Spülkreislauf wird gemäss Direktzahlungsverordnung bis 2022 ein einmaliger Beitrag ausgerichtet (unabhängig des Tankvolumens).

    Vorgehen: Die Gesuche müssen nach der Aufrüstung/Anschaffung zusammen mit einer Rechnungskopie bis spätestens 31. August 2022 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eingereicht werden.

    Formular Gesuch herunterladen

    Ab 2023 ist ein System zur Innenreinigung der Pflanzenschutzspritze für alle Geräte mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt obligatorisch.