So erhalten Bauernbetriebe mehr für den Strom
Während die Endverbraucherpreise leicht sinken, stellen viele Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Rückliefervergütungen von fixen auf quartalsweise Marktpreise um. Das neue Stromgesetz schreibt dies ab 2026 schweizweit vor – mit teils drastischen Einbussen für Produzenten. Lokale Vermarktung vom Bauernhof gewinnt dadurch an Bedeutung.
Die Stromversorger haben Ende August die Stromtarife für 2026 publiziert. Tendenziell sinken die Endverbraucherpreise leicht. Die meisten EVU werden jedoch ihre Rückliefervergütungen von den bisherigen fixen Preisen auf quartalsweise Marktpreise reduzieren. Mit dem neuen Stromgesetz wird ab 2026 der Marktpreis schweizweit Grundlage für die Rückliefervergütung.
Erhielt ein Produzent mit Eigenverbrauch 2025 noch 15 Rp/kWh, reduziert sich der Rückliefertarif 2026 im Sommerhalbjahr auf noch wenige Rappen pro Kilowattstunde. So betrug beispielsweise der Referenzmarktpreis im zweiten Quartal 2025 gerade mal 2.75 Rp/kWh. Die Anpassung der Rückliefertarife an den Marktpreis wird für Stromproduzenten zu erheblichen Einbussen führen und gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Um diese Einbussen möglichst zu kompensieren, lohnt sich die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof.
Das neue Energiegesetz ermöglicht es Stromproduzenten, ihren Strom ab Januar 2026 lokal selbst zu vermarkten. Über sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) kann der Strom vom eigenen Dach direkt an Endverbraucher in der Gemeinde geliefert werden. Produzenten und Verbraucher bilden hierbei eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft, wobei die Produzenten den zeitgleich produzierten Strom direkt an den Endverbraucher via das öffentliche Stromnetz verkaufen können. Die neue Vermarktungsoption ermöglicht es Landwirten, höhere Erträge zu erzielen als über die Rücklieferung an den lokalen Energieversorger zu Marktpreisen. Für den in einer LEG gelieferten Strom gilt zudem ein um 20 bis 40 % reduziertes Netzentgelt, wodurch auch die Verbraucher von günstigeren Tarifen profitieren. Die Vermarktung von Strom vom Bauernhof über eine LEG schafft somit einen Mehrwert für alle Beteiligten.
Was sollten PVA-Betreiber nun beachten?
Für die Bildung einer LEG genügt ein Vertrag zwischen Stromproduzenten und -abnehmern. Für die landwirtschaftlichen Stromproduzenten ist es nun wichtig, schnell zu handeln und die Gründung ihrer LEG voranzutreiben. Sie müssen «interessante» Kunden für sich gewinnen, bevor andere dies tun. Das Ziel sollte sein, über geeignete Stromabnehmer einen möglichst hohen Direktlieferanteil für den produzierten Strom zu erreichen. Hierbei gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Stromabnehmer in gleicher Gemeinde sowie gleicher Netzebene (Grundvoraussetzung)
- Stromabnehmer mit einem hohen Verbrauch (optimalerweise im Sommer)
- Stromabnehmer mit einem Verbrauchsprofil, dass auf das Produktionsprofil der PVA passt (z.B. Gewerbebetriebe mit Verbrauchsspitzen zwischen Vormittag und Nachmittag)
Berechnungsbeispiel
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Mehrertrag, den eine Bauernfamilie über die lokale Vermarktung von Strom vom Bauernhof generieren kann (Beispiel für eine grössere PV-Anlage mit einem Vermarktungsanteil von 100%):
| Einsparung Energie | Rp/kWh (exkl. MWST) | Einsparung Netznutzung | Rp/kWh (exkl. MWST) | |
| Energiepreis Endverbraucher | 18.8 |
| Netznutzung (Arbeitspreis) | 10.90 |
| Rückliefervergütung (2. Quart. 2025) | 2.8 |
| Netznutzungsabschlag | 40% |
| Abgabe für Abwicklung LEG | 1.0 | Reduktion (Vergleich Grundversorgung) | 4.36 | |
| Erlös ohne Direktlieferung | 2.8 |
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| Erlös mit Strom vom Bauernhof | 15.0 |
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Handlungsempfehlung
Für Produzenten und Produzentinnen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Präsentationsunterlagen studieren: www.flecopower.ch/leg
- Offene Fragen notieren und Teilnahme an einem Webinar
- Beratungsvertrag unterzeichnen
- Analyse LEG unter anderem mit Berechnung, welche Mehrerlöse für eine LEG möglich sind (LEG Rechner Fleco Power)
- Erste Abklärung, ob Kunden für die Bildung einer LEG in der Gemeinde vorhanden sind
- Kontaktaufnahme mit potenziellen Endverbrauchern (anschreiben/persönlich angehen)
- Umsetzung der LEG: Gesellschaftsvertrag zwischen Produzent und erstem Endverbraucher unterzeichnen
Fleco Power unterstützt als unabhängiger Partner
Die Produzentenorganisation Fleco Power AG berät die lokalen Produzenten in Sachen LEG und unterstützt sie mit vorgefertigten Geschäftsmodellen, Musterverträgen und Kommunikationshilfsmitteln. Darüber hinaus übernimmt sie alle administrativen Aufgaben von der Gründung bis zur digitalen Abwicklung und Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie eines unserer Webinare www.flecopower.ch/leg. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit uns, um sich umfassend zu informieren.

