Informationen über die Lagerung von Treibstoffen

Der Betankungsplatz darf keine Risse oder Lücken aufweisen. Verschüttete und ausgelaufene Produkte dürfen nicht versickern oder in ein Gewässer, in die öffentliche Kanalisation oder in Schächte gelangen.

Ist der Betankungsplatz nicht überdacht, muss er in eine Güllegrube oder in einen Sammelschacht entwässert werden.

Diesel, Dieselöle, Benzin usw. sind wassergefährdende Flüssigkeiten, die bereits in kleinen Mengen Gewässer verunreinigen können. Es ist verboten, sie versickern zu lassen.

Zusätzliche Unterlagen zu Dieseltanks

Lagerung von Fetten und Ölen

Es ist zu sorgen, dass auslaufende Flüssigkeiten nicht versickern können oder in Oberflächengewässer, öffentliche Kanalisation oder in einen Schacht gelangen. Mit Hilfe von CEMO-Produkten und evtl. baulichen Ergänzungen kann dies sichergestellt werden.